• FUX, Seminarraum 1, Foto: Brigida González
    11. November 2024

    360° Rundgang Seminarräume im FUX im Kreativquartier Alter Schlachthof

    Die perfekte Kulisse für Ihre Tagungen, Meetings und Seminare jetzt beim digitalen Rundgang erleben!Die Konferenz- und Seminarräume befinden sich im FUX – Festigungs- und Expansionszentrum im Kreativquartier Alter Schlachthof im Osten von Karlsruhe. Die Räume bieten Platz für bis zu 80 Personen für Besprechungen, Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Seminare oder Workshops. Die circa 215 m² große Seminaretage setzt sich zusammen aus einem Foyer, einer Seminarküche sowie drei Veranstaltungsräumen, wovon zwei zu einem großen Seminarraum zusammengeschlossen werden können. Die Seminaretage kann sowohl von Nutzer*innen des Alten Schlachthofs Areals als auch von externen Nutzer*innen gebucht werden.Mehr Informationen finden Sie beim digitalen Rundgang und auf unserer InformationsseiteAuf YouTube finden Sie ein Video zum 360° Rundgang >>Erstellt wurde das Video und der Rundgang von Raumblick360 Egal ob Laie oder Profi, mit der Raumblick360-Box und modernster Kameratechnologie können im Handumdrehen und ohne Vorkenntnisse 360° Grad Touren von Immobilien erstellt werden. https://www.raumblick360.de/
  • 06.05.2020

    NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

    10 Millionen Euro Fördermittel können zur Vermeidung von Infektionsrisiken ausgegeben werden. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Die Antragsstellung ab dem 6. Mai 2020/10:00 Uhr: antrag.soziokultur.de/neustart Fördergrundsätze >> FAQs >> Nachfragen ab dem 6. Mai 2020/9:00 Uhr an: jennifer.tharr@soziokultur.de Alle weiteren Informationen zum Investitionsprogramm erscheinen in den nächsten Tagen hier auf der Website des Bundesverbandes www.soziokultur.de und auf der Website der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien.
    NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, Bild: Bundesverband Soziokultur
  • 04.05.2020

    Die neue Games BW Förderung

    Ab dem 1. Juli 2020 tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft und bringt damit die Games BW Förderung. Die Förderhöchstbeträge bei Konzept- und Produktionsförderung sind deutlich erhöht worden. Anträge nach dem neuen Förderprogramm können ab sofort eingereicht werden. Die nächste Einreichfrist für Anträge über 20.000 Euro ist der 28. Juli, kleinere Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Zur Antragstellung gibt es ausführliche Vorlagen, laufend aktualisierte FAQs und natürlich Beratung seitens der MFG. Die wichtigsten Informationen zur neuen Richtlinie erhaltet ihr mit diesem Infosheet auf einen Blick. Die nächste Games BW Jurysitzung für Anträge über 20.000 Euro ist am 29. Oktober 2020. Weitere Informationen zu Ablauf, Bewerbungskriterien und -unterlagen findet ihr  hier >>
    Games BW Förderung - Games made in Baden-Württemberg
  • 02.05.2020

    Bund ermöglicht Ausfallhonorare in der Corona-Krise

    Kulturstaatsministerin Monika Grütters ermöglicht es ab sofort Kulturinstitutionen, Honorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden und sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro. Weitere Infos dazu findet ihr hier >>
    Deutscher Bundestag Monika Grütters, Foto: Lichtblick, Achim Melde
  • 29.04.2020

    „Krisenberatung Corona“ des Landes für kleine und mittlere Unternehmen

    Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, startet das Wirtschaftsministerium am 11. Mai eine kostenlose Krisenberatung für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler. Die Beratung soll durch das RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH) erfolgen. Weitere Infos findet ihr hier >>
    beratungstag-022
  • 28.04.2020

    Ministerium erarbeitet Masterplan Kultur – Neue Online-Gesprächsreihe

    Das Wissenschaftsministerium arbeitet an einem „Masterplan Kultur“, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch Förderprogramme für Kulturprojekte beinhaltet. Mit #CooltourTalk startet eine Online-Gesprächsreihe zu neuen Formen des Kulturerlebens. Gerade während einer Krisenzeit fehlen in der Gesellschaft Begegnungsorte und Reflektionsmöglichkeiten, die die Kultur den Menschen eröffnet. Künstlerinnen und Künstler sind besonders stark getroffen. Um der Kultur die Möglichkeit zu geben, in der Gesellschaft wieder sichtbar zu sein und erste Schritte der Öffnung möglich zu machen, arbeitet das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Einrichtungen aktiv daran zu prüfen, wie eine sukzessive Öffnung der Kultureinrichtungen trotz hoher Schutz- und Hygienemaßnahmen aussehen könnte und welche Programme und Unterstützungen der Kulturbetrieb zur Bewältigung der Krise benötigt. Der „Masterplan Kultur“ des Ministeriums, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch finanzielle Förderprogramme für Kulturprojekte in Zeiten der Corona-Krise beinhaltet, wird Anfang Mai vorgestellt. Voraussetzung für weitere Schritte der Öffnung sind dabei die weiteren Vereinbarungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten beziehungsweise deren Umsetzung auf Länderebene. Auch im digitalen Raum sucht Staatssekretärin Olschowski unter dem Titel #CooltourTalk das Gespräch mit Akteurinnen und Akteuren der Kulturszene. Im Fokus des #CooltourTalks stehen unterschiedliche Kultursparten. Die Gespräche stehen jeweils online zur Verfügung. Den Anfang machen an diesem Dienstag die Museen und Ausstellungen – Kunststaatssekretärin Olschowski spricht mit der Direktorin des Landesmuseums Württemberg, Dr. Astrid Pellengahr, und anderen über die Bedingungen und Herausforderungen für eine Öffnung der Museen und die Chancen des Digitalen. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>
    Ministerium erarbeitet Masterplan Kultur – Neue Online-Gesprächsreihe
  • 28.04.2020

    Vorschuss auf Steuerrückerstattungen für Unternehmen

    Das Hilfsprogramm im Steuerrecht wächst: Um Unternehmen rasch notwendige Liquidität zu geben, können sie bei der Anpassung von Vorauszahlungen Gewinne aus dem Jahr 2019 mit Verlusten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verrechnen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Steuerrückerstattungen. Die steuerliche Hilfe baut auf der Berücksichtigung eines sogenannten Verlustrücktrags bei der Bemessung von Vorauszahlungen auf. Faktisch können Unternehmen damit Verluste des aktuellen Jahres mit Gewinnen des vergangenen Jahres ausgleichen, so dass bereits geleistete Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer nachträglich herabgesetzt und an die Unternehmen ausbezahlt werden können. Um Unternehmen die Erstattungen rasch gewähren zu können, wird für die Bemessung der Vorauszahlungen des Jahres 2019 pauschal ein Verlust von 15 Prozent des letzten, der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde gelegten Gewinns angenommen. Anträge auf die Erstattung der Vorauszahlungen können die Unternehmen stellen, die im vergangenen Jahr Gewinne gemacht haben, deren Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf null herabgesetzt wurden und die zudem erhebliche negative Einkünfte erwarten. Die exakte Abrechnung erfolgt mit der Steuerfestsetzung für das Jahr 2020, das ist frühestens im kommenden Jahr. Für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, werden derzeit Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Vorauszahlungen können herabgesetzt werden, auf Vollstreckungen wird aktuell verzichtet, Säumniszuschläge und auch Verspätungszuschläge werden erlassen. Hinzu kommt, dass Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu 1500 Euro während der Pandemie steuerfrei sein können. Auch für gemeinnützige Einrichtungen gab es Neuerungen, die diese während der Pandemie entlasten. Beispielsweise können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Hilfsdienste anbieten, ohne ihre Steuerbegünstigung zu riskieren. Wo sich wegen der Coronakrise finanzielle Lücken ergeben, können zweckgebundene Rücklagen eingesetzt werden. Unternehmen, die einen Vorschuss auf Verlustrücktrag stellen möchten, wenden sich an ihr zuständiges Finanzamt. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>
    Steuererleichterungen, Foto: Zerbor/Shotshop.com
  • 22.04.2020

    „Start-up BW Pro-Tect“ unterstützt Start-ups in der Corona-Krise

    „Start-up BW Pro-Tect“ ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet haben. Sie wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein. Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet, siehe Artikel 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein. Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird, zum Beispiel Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI), Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences. Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen. Privaten Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen. Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate. Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut. Weitere Infos findet ihr hier >>
    Start-up BW Pro-Tect: Unterstützung für Start-ups in der Krise, Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
  • 16.04.2020

    KfW-Schnellkredite ohne aufwändige Bankprüfung

    Seit 15. April: KfW-Schnellkredite ohne aufwändige Bankprüfung - Liquidität sichern mit nachgebessertem Corona-Hilfspaket Mit dem nachgebesserten Corona-Hilfspaket und Kreditprogramm der KfW-Bank sollen vor allem Betrieben mit mindestens elf Beschäftigten schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Diese sollen ohne aufwändige Bankprüfung den Schnellkredit 2020 erhalten und so ihre Liquidität sichern können. Mit dem von der bundeseigenen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) finanzierten Darlehen reagiert der Bund auf die Kritik, mittelständischen Betrieben bislang nicht ausreichend in der Corona-Krise zur Seite zu stehen. Das Geld soll noch in diesem Monat zur Auszahlung kommen. Hier die wichtigsten Infos zum Überbrückungskredit durch die KfW: er eignet sich für Betriebe, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 bestehen und mehr als zehn Beschäftigte haben er ist zur Finanzierung von Anschaffungen und laufenden Kosten gedacht kleinere und große Kreditbeträge sind möglich – bis zu 800.000 Euro Betriebe haben bis zu zehn Jahre Zeit für die Rückzahlung bei einem Zinssatz von drei Prozent es gibt zwei Jahre keine Tilgung die KfW übernimmt 100 Prozent des Bankenrisikos Unternehmen dürfen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein Weitere Informationen zum Schnellkredit bietet die KfW auf ihrer eigenen Webseite.
    KfW - Bank aus Verantwortung - Logo
  • 09.04.2020

    Land integriert Bundesprogramm in Corona-Soforthilfe

    Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte in das bereits laufende Landesprogramm integriert. Neben den bereits vom Land bereit gestellten fünf Milliarden Euro hat der Bund Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro frei gegeben, die von den Ländern abgerufen werden können. Antragsberechtigte sind nach dem Bundesprogramm weiterhin Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie der Fischerei. Antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptsitz in Baden-Württemberg hat. Die neuen Formulare stehen ab heute (9. April 2020) zentral auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung Für Antragsteller, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich dadurch kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich. Die Förderung erfolgt weiterhin im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Darüber hinaus wird das Land auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro aus eigenen Mitteln gewähren. „Wir gehen damit über das Bundesprogramm deutlich hinaus. Damit können weitere über 50.000 Unternehmen im Land bei Bedarf von unseren Zuschüssen profitieren.“ Die Ministerin stellte klar, dass Soloselbständige in Baden-Württemberg wie bislang auch Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen könnten Für Antragstellende mit bis zu zehn Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit elf bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit >> Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Alle ausgefüllten und unterzeichneten Anträge laden Sie bitte auf dem zentralen Portal BW-Soforthilfe.de hoch. Sobald die Anträge geprüft sind, gehen diese direkt an die L-Bank, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung der Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Die Antragsformulare und weitere Infos zur Antragsstellung findet ihr hier >> Weitere Infos zum Bericht findet ihr hier >>
    Corona Soforthilfen
  • 08.04.2020

    Gutscheine in Coronakrise - Schutz für Verbraucher und Veranstalter

    Nach bisheriger Gesetzeslage hatten Verbraucher einen Anspruch auf Erstattung. Um aber zu verhindern, dass Kultur- und Sportveranstalter reihenweise in die Pleite rutschen, hat das Bundeskabinett nach Angaben aus Teilnehmerkreisen entschieden, dass Kunden bei abgesagten Veranstaltungen Gutscheine und kein Bargeld erhalten sollen. Für viele Veranstalter sei "eine die Existenz bedrohende Situation entstanden", heißt es in dem Gesetzentwurf wörtlich.

    Gelten soll die Regelung für alle vor dem 8. März gekaufte Tickets oder abgeschlossene Abos. Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Kinos, für das Theater und Sportwettkämpfe listet das Papier aus dem Justizministerium auf. Auch wer eine Monats- oder Jahreskarte für das Museum, den Freizeitpark, das Schwimmbad oder das Sportstudio besitzt, könnte so entschädigt werden.

    Weitere Infos zum neuen Gesetz findet ihr hier >>
    Regierung beschließt Gesetz zur Entschädigung bei entfallenen Veranstaltungen
  • 06.04.2020

    Neue Infos zur Soforthilfe Corona - weder das private noch das betriebliche vorhandene Kapital ist relevant

    Das Wirtschaftsministerium BW hat auf Nachfrage heute folgende Auskunft gegeben: weder das private noch das betriebliche vorhandene Kapital ist relevant für die Antragsstellung der Corona-Soforthilfe! Antragsteller*innen müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen die betrieblichen Verbindlichkeiten (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) nicht decken. Daraus ergibt sich der Liquiditätsengpass. Weitere Infos zur Landesförderung findet ihr hier >>
    Vorbereitung des Bundes-Soforthilfeprogrammes läuft auf Hochtouren, Foto: Webseite des BMWI
  • 03.04.2020

    Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ wird ausgeweitet

    Das Land will den Gründungsstandort und die Innovationskraft der baden-württembergischen Start-ups vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie schützen. Deshalb wird die Frühphasenförderung des Landes von Gründungsvorhaben ausgeweitet. Das Wirtschaftsministerium plant, sein bewährtes Instrument zur Frühphasenförderung von Gründungsvorhaben „Start-up BW Pre-Seed“ wegen der Corona-Krise auszuweiten und krisengeschüttelte Start-ups ebenfalls kurzfristig mit einem rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro zu fördern. „Angesichts der enormen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf fast alle Bereiche der Wirtschaft müssen wir alles dafür tun, dass der Gründungsstandort und die Innovationskraft Baden-Württembergs langfristig gesichert sind“, sagt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Durch die Corona-Krise seien nicht nur Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet, sondern auch innovative Start-ups. „Besonders aussichtsreiche Gründungsvorhaben, die den Wirtschaftsstandort schon morgen entscheidend mitgestalten könnten, dürfen in dieser Krise nicht verloren gehen.“ Zur Unterstützung solle das bundesweit einmalige und stark nachgefragte Programm „Start-up Bw Pre-Seed“ ausgeweitet werden. Auch Start-ups, die schon die erste Phase – die so genannte Pre-Seed-Phase – hinter sich haben, aber aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, sollen Unterstützung erhalten, vorausgesetzt, sie sind nicht älter als fünf Jahre, erklärte Hoffmeister-Kraut. Bisher sei eine Förderung nur einmal möglich. Der große Vorteil: Es müssten keine neuen Strukturen zur Antragstellung geschaffen werden. Mit den regionalen Start-up BW Acceleratoren stehe bereits ein bewährtes und schnelles Verfahren bereit. „Die Acceleratoren haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, uns bei der Ausweitung des Programms zu unterstützen. Wir sind sehr froh, dass wir kompetente Partner vor Ort haben, die die Start-ups auch in dieser Ausnahmesituation bestmöglich unterstützen.“ Zeitnah könne das ausgeweitete Programm an den Start gehen. Mehr zum Programm findet ihr hier >>
    Start-up BW Pre-Seed, Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau