• FUX, Seminarraum 1, Foto: Brigida González
    11. November 2024

    360° Rundgang Seminarräume im FUX im Kreativquartier Alter Schlachthof

    Die perfekte Kulisse für Ihre Tagungen, Meetings und Seminare jetzt beim digitalen Rundgang erleben!Die Konferenz- und Seminarräume befinden sich im FUX – Festigungs- und Expansionszentrum im Kreativquartier Alter Schlachthof im Osten von Karlsruhe. Die Räume bieten Platz für bis zu 80 Personen für Besprechungen, Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Seminare oder Workshops. Die circa 215 m² große Seminaretage setzt sich zusammen aus einem Foyer, einer Seminarküche sowie drei Veranstaltungsräumen, wovon zwei zu einem großen Seminarraum zusammengeschlossen werden können. Die Seminaretage kann sowohl von Nutzer*innen des Alten Schlachthofs Areals als auch von externen Nutzer*innen gebucht werden.Mehr Informationen finden Sie beim digitalen Rundgang und auf unserer InformationsseiteAuf YouTube finden Sie ein Video zum 360° Rundgang >>Erstellt wurde das Video und der Rundgang von Raumblick360 Egal ob Laie oder Profi, mit der Raumblick360-Box und modernster Kameratechnologie können im Handumdrehen und ohne Vorkenntnisse 360° Grad Touren von Immobilien erstellt werden. https://www.raumblick360.de/
  • 13.07.2020

    Weiteres Hilfsprogramm für Start-ups und Mittelstand

    Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird in Zusammenarbeit mit dem Bund umgesetzt. Insgesamt stehen von Landesseite 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 250 Millionen Euro an Finanzierungsvolumen bewegt werden. Die L-Bank vergibt die Mittel an akkreditierte Finanzintermediäre, die die Mittel in Form von Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall an die Unternehmen ausreichen können. Davon trägt 70 Prozent der Bund, 20 Prozent das Land und 10 Prozent die Finanzgesellschaft, die als Intermediär die Beteiligung oder das Finanzierungsgeschäft umsetzt. Das Beteiligungsprogramm schließt die Förderlücken der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen von Land und Bund. Start-ups und jungen Unternehmen fehlt häufig die Hausbankverbindung, um auf die Corona-Kredit-Programme des Landes und des Bundes zuzugreifen. Mittelständische Unternehmen haben diese zwar, doch sind fremdkapitalbasierte Liquiditätshilfen für sie allein nicht mehr ausreichend. Kredite können Umsatzeinbußen schlicht nicht ausgleichen. Das Programm ergänzt auch das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“, indem es eine Folgefinanzierung für betroffene Jungunternehmen biete. Die Kommission der Europäischen Union hat mit der vorübergehenden Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens bis zum 31. Dezember 2020 einen guten Handlungsspielraum gegeben. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen.

    Die komplette Presse-Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet Ihr hier >>
    Weiteres Hilfsprogramm für Start-ups und Mittelstand, Bild: Chaay_Tee
  • 10.07.2020

    Förderprogramm für Innovationen aus der Kreativwirtschaft

    Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) Gute Nachrichten für Kreativschaffende: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)  stockt mit der zweiten Runde der Innovationsförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ die Fördergelder von rund 25 Millionen auf rund 35 Millionen Euro. Das Bundesministerium fördert mit dem Programm unternehmerische Ideen und Innovationen, die nicht technisch sind – etwa Geschäftsmodellinnovationen, kreative Konzepte, unkonventionelle Designansätze und neue Formen der Technologienutzung. Durch die Erhöhung kann nun eine vermehrte Anzahl an Projekten gefördert werden. Im Fokus: Kultur- und Kreativschaffende Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ fördert in der zweiten Runde explizit Innovationsprojekte (und –netzwerke) von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Somit hat die von der Corona-Krise gebeutelte Branche die Möglichkeit auf eine nötige finanzielle Unterstützung ihrer Innovationen. Ein einfach gehaltenes Einreichverfahren und ein geringer Verwaltungsaufwand erleichtert die Antragstellung für das Innovationsprogramm. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für kreative Innovationen Die Förderung des Programms wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist folgendermaßen aufgebaut: Projektform A (Frühphase/Machbarkeit): max. 70.000 Euro (pro Projekt) Projektform B (Ausreifung/Marktpilotierung): max. 300.000 Euro (pro Projekt) Projektform C (Netzwerkmanagementleistungen): max. 300.000 Euro; gestaffelt in zwei Phasen (pro Projekt) Während der Laufzeit der modellhaften Pilotförderung des IGP kann jedes Unternehmen nur eine Förderung pro Projektform und Ausschreibung erhalten. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht überschreiten. Die Ausschreibung endet am 11. August 2020 um 15.00 Uhr. Das Förderprogramm IGP Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Konkret erfasst werden von der Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Es stehen seit der neuen Runde 35 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung. Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen ist auch ein neuer administrativer Fokus nötig: Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, basieren Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteile. Weitere Infos findet ihr hier: Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Richtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)"
    Förderprogramm für Innovationen aus der Kreativwirtschaft, Bild: Jenpol
  • 09.07.2020

    Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf

    Ab. 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten, Juni bis August, und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf einer Antragsplattform registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer. Das Land Baden-Württemberg hat außerdem beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen, da der Bund einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit ausschließt. Wie schon die Corona-Soforthilfe, wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.
      Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten. Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert. Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von minus 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, minus 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent minus 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg findet Ihr hier >>
    Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf, Bild: Tookapic
  • 08.07.2020

    Virtuelle Gründertage der Gründerallianz Karlsruhe

    "Herausfordernde Zeiten erfordern außergewöhnliche Lösungen" - Dieser Maxime folgend hat die Gründerallianz Karlsruhe mit Ihren Mitgliedern, wie dem K³-Büro, ein dreitägiges Programm vom 27. bis 29. Juli 2020 für alle Gründungsinteressierten, Start-ups und junge Unternehmen geplant. Ziel ist es, im Hinblick auf die Pandemie die Gründerinnen und Gründer mit Informationen, Hinweisen, praktischen Hilfen und Erfahrungsberichten gestandener Unternehmerinnen und Unternehmer tatkräftig zur Seite zu stehen. 

    Weitere Details und Informationen findet Ihr hier >>
    27.-29.07.2020 - Virtueller Gründertag der Gründerallianz Karlsruhe
  • 06.07.2020

    Neue Vergabeordnung der MFG für die Filmförderung

    Ab 1. Juli 2020 gelten für Anträge nur noch die neue Richtlinie und die neuen Merkblätter Mit der Neufassung soll die hiesige Filmlandschaft in diesen schwierigen Zeiten weiterhin gezielt gestärkt werden. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf einer verbesserten Förderung von Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung als unabdingbarer Voraussetzung für gute Filme und Serien. Neu ist auch die Aufnahme von Gendergerechtigkeit als Zielvorgabe der ab sofort geltenden neuen Richtlinie und der zugehörigen Formulare. Weitere Infos dazu findet Ihr hier >>
    Neue Vergabeordnung der MFG für die Filmförderung, Bild: jakubgojda
  • 06.07.2020

    Female Founders Monitor 2020 veröffentlicht

    Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. und Google for Startups haben am 03. Juli den Female Founders Monitor 2020 vorgestellt. Der diesjährige Female Founders Monitor zeigt, dass der Anteil an Gründerinnen in Start-ups im Vergleich zum Vorjahr kaum angestiegen ist und auf niedrigem Niveau stagniert. Weitere Kernaussagen der Studie sind: Fokus auf den Gesundheitssektor: Frauen-Teams sind mit Abstand am häufigsten im Gesundheitssektor vertreten. Durch ihre hohe Expertise in den Naturwissenschaften leisten Gründerinnen einen elementaren Beitrag zu medizinischen Innovationen. Schnelles Wachstum und größere Kapitalaufnahmen durch Gründerinnen sind die Ausnahme: Nur 5,2 % der Frauen-Teams haben Investments mit mehr als einer Million Euro erhalten – bei den Männer-Teams sind es  27,8 %. Frauen-Teams verfügen über weniger stark ausgeprägte Netzwerke in geschäftsrelevanten Bereichen wie dem Investment-Sektor und der etablierten Wirtschaft. Der Antrieb von Gründerinnen sind eher übergeordnete Ziele, die sie mit Aktivitäten in den Bereichen Green Economy und Social Entrepreneurship erreichen möchten. Weitere Details und Informationen über den Female Founders Monitor findet Ihr hier >>
    Female Founders Monitor 2020, Bild: kimberrywood
  • 03.07.2020

    Förderprogrammen "Kultur Sommer 2020" geht in die zweite Runde

    Das vom Kunstministerium ins Leben gerufene Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ zur Unterstützung von Veranstaltungsformaten unter Corona-Bedingungen startet in die zweite von insgesamt vier Runden. Bei Anträgen wurde insbesondere auf die Zahlung angemessener Künstlerhonorare sowie auf die Kreativität, Umsetzbarkeit und regionale Verteilung der Projekte geachtet. Unterstützt werden insbesondere solche Veranstaltungen, deren Durchführung einen Landeszuschuss zwingend erfordert. Für die zweite Förderrunde hatten sich weit mehr als 100 Projekte aus dem ganzen Land beworben.

    Die Anträge, die durch eine externe Jury bewertet wurden, beinhalten unter anderem Projekte wie Open Air-Veranstaltungen, Festivals sowie besondere digitale oder andere kreative Formate, mit denen die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Sie reichen von Kammermusik, Jazz und Angeboten der Musikvereine, über Theater, Kleinkunst und Kino bis zum Bereich der Bildenden Kunst.
    Übersicht der bewilligten Anträge (PDF) >>

    Anträge für die nächste Förderrunde können noch bis 15. Juli 2020 beim Wissenschaftsministeriums gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in Zusammenarbeit mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidungen erfolgen etwa vier Wochen nach Antragseingang. Das Wissenschaftsministerium hat den Zeitraum zur Realisierung der Projekte auf den 30. September 2020 erweitert. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro. In der ersten Förderrunde Anfang Juni wurden bereits 44 Projekte mit mehr als 900.000 Euro gefördert.

    Die Ausschreibung für den „Kultur Sommer 2020“ konzentriert sich auf die Sommermonate, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstand“ im Volumen von 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen.

    Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 50 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen. Die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums Baden-Württemberg findet ihr hier >>
     
    Förderprogrammen "Kultur Sommer 2020" geht in die zweite Runde, Foto: K³-Büro
  • 01.07.2020

    Weiteres Maßnahmenpaket - Unterstützung für Start-ups und Mittelstand

    Das Landeskabinett hat ein weiteres Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und mittelständischen Unternehmen in der Corona-Krise beschlossen. Neben der landesspezifischen Ergänzung der Überbrückungshilfe des Bundes investiert die Regierung in einen neuen Wagniskapitalfonds. Außerdem erhöht das Land seine Zuschüsse für die bereits laufenden und stark nachgefragten Krisenberatungs-Gutscheine Corona für Unternehmen und für die Förderung von Weiterbildungsangeboten, die sich gezielt an Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen wenden. Darüber hinaus hat die Haushaltskommission gestern weitere Mittel für wichtige Hilfen zur Verfügung gestellt, die in den nächsten Tagen in konkrete Programme gefasst und dem Ministerrat vorgelegt werden sollen.

    Dabei handelt es sich erstens um ein Beteiligungsprogramm mit einem Umfang von 50 Millionen für kleinere Unternehmen, die durch sogenanntes Mezzanine-Kapital, also Kredite mit Beteiligungscharakter, bessere Finanzierungsbedingungen erhalten. Und zweitens um eine erweiterte Auflage der erfolgreichen Digitalisierungsprämie, für die ebenfalls 50 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen.

    Die ausführliche Presse-Meldung des Staatsministerium Baden-Württemberg findet Ihr hier >>
    Weiteres Maßnahmenpaket - Unterstützung für Start-ups und Mittelstand, Bild: StockRocket
  • 24.06.2020

    Weitere 50 Mio. Corona-Hilfen für Kunst und Kultur

    Die Landesregierung hat weitere Corona-Soforthilfen für Kunst und Kultur in einem Gesamtumfang von 50 Millionen Euro beschlossen. Die Mittel fließen in einen Hilfefonds für pandemiebedingt in finanzielle Not geratene Kunst- und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg (32,5 Millionen Euro), in das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ für neue Formate unter Corona-Bedingungen (7,5 Millionen Euro) und in ein Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur (zehn Millionen Euro).
    Nothilfefonds von 32,5 Millionen Euro Dieser Fonds zielt darauf ab, existenzielle Notlagen bei Kunst- und Kultureinrichtungen abzuwenden und einen Spielbetrieb auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Neben Investitionskosten sind auch Sach- und Personalkosten zur Umsetzung von Sicherheits- und Hygienekonzepten förder- oder zuwendungsfähig. Die Mittel aus dem Nothilfefonds sind insbesondere für die privat getragenen kulturellen Einrichtungen wie Soziokulturelle Zentren, Privattheater, Orchester und musikalische Ensembles, jährlich wiederkehrende Festivals und Festspiele, Kunstvereine und Freilichtmuseen vorgesehen. Auch Kinos bekommen Hilfen. Die Vergabemodalitäten werden ab Juli veröffentlicht.   Impulsprogramm von 7,5 Millionen Euro Das Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ soll helfen, trotz der derzeitigen Beschränkungen kulturelle Veranstaltungen umzusetzen und spezielle Konzepte entwickeln zu können. Durch das Programm sollen Kulturprojekte mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden. Gefördert werden dabei insbesondere die Entwicklung und Erprobung digitaler oder analoger Formate, künstlerischer Konzepte und Angebote für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen. Die Programmausschreibung erfolgt voraussichtlich im Juli.   Förderprogramm für Vereine der Breitenkultur von bis zu 10 Millionen Euro Um das Wiederaufleben des Vereinslebens trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, sollen Vereine der Breitenkultur gezielt finanziell unterstützt werden. Das Geld soll schnell an rund 9.000 Vereine der Breitenkultur gehen, abgestuft nach der Zahl ihrer aktiven Mitglieder. Die Abwicklung des Programms erfolgt über die zentralen Dachverbände der Breitenkultur.
      Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald es die Antragsformulare gibt!
      Die vollständige Presse-Info findet ihr hier >>  
    Finanzhilfe für Unternehmen, Bild: Zerbor/ Shortshop.com
  • 18.06.2020

    Digitaltag auch mit Karlsruher Aktionen

    Unter dem Motto #digitalmiteinander findet am 19. Juni 2020 erstmals der bundesweite Digitaltag 2020 statt. Der Digitaltag wird getragen von der Initiative „Digital für alle“, einem Bündnis aus mehr als 20 Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Bildung und Kultur, Wohlfahrt, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Ziel des Aktionstages ist die Förderung der digitalen Teilhabe, indem eine Plattform geboten wird, um verschiedenste Aspekte der Digitalisierung zu beleuchten, Chancen und Herausforderungen zu diskutieren und einen breiten gesellschaftlichen Dialog anzustoßen. Mögliche Formate sind etwa Webinare, Diskussionen, virtuelle Führungen, Coding Kurse für jedermann oder Erklär-Videos. Die Bandbreite reicht von Diskussionen über Potentiale von Künstlicher Intelligenz für die Bauwirtschaft über virtuelle Zeitreisen durch die Theatergeschichte bis hin zu kostenlosen Workshops zur IT-Sicherheit von Softwareanbietern. Eine Übersicht der über 1.000 bundesweit stattfindenden Aktionen zum Digitaltag 2020 findet man auf der interaktiven Aktionskarte >> Und eine Übersicht aller Karlsruher Aktionen findet ihr hier >>
    Digitaltag 2020, Bild: Karlsruhe Digital
  • 10.06.2020

    Konjunkturpaket für die Kulturszene - Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR

    Für das Programm NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ziel der Maßnahmen ist es, das durch die Corona-Pandemie lahmgelegte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und dadurch Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und allen im Kulturbereich Tätigen zu schaffen.

    Konsequent geht es beim Programm NEUSTART KULTUR vor allem um Unterstützung neuer Projekte und kreativer, innovativer Ideen.
    Im Programm sind Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen: Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und –vermittler, stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung. Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler. Der Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro unterstützt. Zugute kommen die Mittel vor allem Kinos, auch Mehrbedarfe bei Produktion und Verleih werden finanziert. Für weitere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte   Weitere Infos findet Ihr hier >>
    "Konjunkturpaket für die Kulturszene - Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR"
  • 09.06.2020

    Finanzhilfe für Start-ups - Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht

    Ab heute stehen für Landesförderinstitute (LFI) Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Start-ups und kleinen Mittelständlern bei der KfW Bankengruppe bereit. Damit steht Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt war. Die Säule I der Hilfen, die so genannte Corona Matching Fazilität, ist seit 14.5.2020 live und wird mit deutlichem Interesse nachgefragt. VC-Fonds können ihre Mittel zur Finanzierung von Start-ups aus der Corona Matching Fazilität über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu stets gleichen Bedingungen (max. zu 50 % der Finanzierungsrunde) ergänzen.

    Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe, jedoch keinen Zugriff auf die Säule I haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Die konkrete Förderstruktur variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Möglich sind z. B. Finanzierungen über offene oder stille Beteiligungen.

    Die Finanzierungshilfen aus dieser Säule II stehen Unternehmen (bis 75 Mio. EUR Gruppenumsatz), zur Verfügung, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nachweislich Finanzierungsbedarfe haben. Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Unternehmen einen Deutschlandbezug nachweisen können. Unter Einhaltung der Kleinbeihilferegelung können Unterstützungen bis zu 800.000 EUR pro Unternehmen genehmigt werden, die mit Kapital weiterer Investoren ergänzt werden können.

    Durch die Landesförderinstitute bereits erteilte Förderzusagen an Start-Ups oder kleine Mittelständler können rückwirkend bis zum 02.04.2020 berücksichtigt werden. Weitere Infos findet Ihr hier >>
      Die gesamte Presse-Meldung findet Ihr hier >>
    "Finanzhilfe für Start-ups. Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht", Bild: Zeljkodan