-
11. November 2024
360° Rundgang Seminarräume im FUX im Kreativquartier Alter Schlachthof
Die perfekte Kulisse für Ihre Tagungen, Meetings und Seminare jetzt beim digitalen Rundgang erleben!Die Konferenz- und Seminarräume befinden sich im FUX – Festigungs- und Expansionszentrum im Kreativquartier Alter Schlachthof im Osten von Karlsruhe. Die Räume bieten Platz für bis zu 80 Personen für Besprechungen, Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Seminare oder Workshops. Die circa 215 m² große Seminaretage setzt sich zusammen aus einem Foyer, einer Seminarküche sowie drei Veranstaltungsräumen, wovon zwei zu einem großen Seminarraum zusammengeschlossen werden können. Die Seminaretage kann sowohl von Nutzer*innen des Alten Schlachthofs Areals als auch von externen Nutzer*innen gebucht werden.Mehr Informationen finden Sie beim digitalen Rundgang und auf unserer InformationsseiteAuf YouTube finden Sie ein Video zum 360° Rundgang >>Erstellt wurde das Video und der Rundgang von Raumblick360 Egal ob Laie oder Profi, mit der Raumblick360-Box und modernster Kameratechnologie können im Handumdrehen und ohne Vorkenntnisse 360° Grad Touren von Immobilien erstellt werden. https://www.raumblick360.de/
-
07.06.2021
Toujours Kultur - Von Punk bis Kabarett
Am 17. Juni 2021 startet „Toujours Kultur!“ in die zweite Saison. Das Open-Air-Festival wird vom Kulturring e.V., dem spartenübergreifenden Zusammenschluss der freien Karlsruher Kunst- und Kulturszene, veranstaltet. Eröffnen wird Smaf feat. Sandie Wollasch am Donnerstag, 17. Juni um 20 Uhr. Die Hausband der „Pierre M. Krause Show“ vermengt in ihrem Sound-Porridge aus Echosalven, Twäng-Gitarren, treibenden Beats und Subbass-Vollbädern alles, was nach Retro-Vintage und Groove tönt. Das weitere Programm umfasst Konzerte überregionaler Künstler*innen aller Genres, Impro- und Straßentheater, Kleinkunst, Poetry und Science Slam, StandUp Comedy, Theater und Tanzperformance. Seid gespannt und schaut auf der Website nach weiteren Veranstaltungen und den Tickets >> -
31.05.2021
Bundesweite Clubstudie der Initiative Musik
Musikspielstätten sind zentrale Stützen unseres Kulturlebens. Mit genreübergreifenden Livemusikprogrammen tragen sie in allen Regionen des Landes zu einer vielseitigen Kulturlandschaft bei. Die Ergebnisse der Clubstudie der Initiative Musik geben einen bundesweiten Überblick zur Situation und Relevanz der Musikspielstätten. Das Bezugsjahr der Umfrage ist das Jahr 2019. In einem zusätzlichen Frageblock wurden die teilnehmenden Clubbetreiber*innen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie befragt. Trotz der Digitalisierung in allen gesellschaftlichen Teilbereichen und über die Pandemie hinaus bleiben Musikspielstätten zentrale Orte für Konzerterlebnisse. Neben ihrer Funktion innerhalb der Musikwirtschaft, sind sie Plattform für künstlerischen Ausdruck, Innovation und Kreativität. Die Motivation der Betreiber*innen zur Gründung sowie zur Führung einer Musikspielstätte fußt auf dem Wunsch, einen Beitrag zum kulturellen Angebot in der jeweiligen Stadt oder Region zu leisten. Sie sehen ihre Musikspielstätten als künstlerisches Experimentierfeld und Raum der Begegnung für viele gesellschaftliche Milieus und Communitys. Die Relevanz von Musikclubs für die Musikwirtschaft ist nicht zu unterschätzen. Die Clubstudie zeigt, dass die über 2.000 Musikclubs für Popularmusik und Jazz mit 190.000 Konzerten pro Jahr nicht nur identitätsstiftende Kulturangebote bieten, sondern mit 1,1 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2019 einen relevanten Beitrag zur Musikwirtschaft in Deutschland leisten. Im Rahmen dieser Musikveranstaltungen traten vor der Pandemie jährlich beinahe 260.000 Künstler*innen oder Bands auf, von denen ungefähr 75.000 Nachwuchsmusiker*innen sind. Damit trägt in etwa jeder dritte Auftritt in einer Musikspielstätte dazu bei, dass Talente sich ausprobieren und professionell entwickeln können. Der Bundesverband der Musikspielstätten will die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Clubstudie für die bundesweite Szeneentwicklung nutzbringend einsetzen. Dabei wird es sowohl um künftige Anforderungen für Ausbildungs- und Förderprogrammen gehen, aber auch um den notwendigen Generationenwechsel. Die komplette Studie findet Ihr hier >> -
31.05.2021
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
In Deutschland finden unter normalen Bedingungen jedes Jahr rund 150.000 Kulturveranstaltungen statt. Nachdem sie pandemiebedingt über ein Jahr lang ausfallen mussten, werden sie auch in den kommenden Monaten nur unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen und mit strengen Auflagen wieder stattfinden können. Hier hilft der Bund mit einem Sonderfonds, für den er bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Das kulturelle Leben in Deutschland ist eigentlich vielfältig und bunt. Der Besuch von Konzerten, Theater-, Opern- und Filmaufführungen, aber auch von Ausstellungen, Lesungen oder Musicals gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Leben dazu. Mit Beginn der Corona-Pandemie endete das abrupt. Ein Stillstand auch mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen: Ein Großteil der Kreativen, der Künstlerinnen und Künstler verlor seine existenzsichernden Einnahmen. Vor allem vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen auch die Mittel, um sich auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen. Viele Menschen hätten gerade in der aktuellen Krise gespürt, wie sehr die Kultur als Gemeinschaftserlebnis fehle, erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist gewaltig – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen. Gezielte Unterstützung für die Kulturbranche Hier soll der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro helfen. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet, die auch die Umsetzung des Programms koordiniert. Der Sonderfonds ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche. Sonderfonds mit zwei Hilfs-Bausteinen Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Umsetzung durch die Länder Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline. Alle weiteren Infos findet Ihr hier >> -
20.05.2021
Härtefallhilfen des Landes können ab sofort beantragt werden
Ab sofort können die Härtefallhilfen des Landes beantragt werden. Damit kann nun auch Unternehmen und Selbständigen geholfen werden, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben. Mit der Überbrückungshilfe III des Bundes, der landesseitigen Ergänzung durch den fiktiven Unternehmerlohn sowie der flankierenden Neustarthilfe wurde für wirtschaftlich in Not geratene Unternehmen und Selbstständige ein umfassendes und wirksames Unterstützungsangebot während der Corona-Pandemie geschaffen. Für Unternehmen, die im ausgesprochenen Ausnahmefall trotz der zahlreichen Verbesserungen und Erweiterungen keinen Zugang zu diesen Hilfsprogrammen haben, stehen nun zusätzlich die Härtefallhilfen zur Verfügung. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen vorliegen, wird bei jedem Antrag individuell von einer unabhängigen Härtefallkommission begutachtet. Die Härtefallkommission wird dabei von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart mit einer Geschäftsstelle unterstützt. Härtefallhilfen können gewährt werden, wenn ein Betrieb in Folge der Pandemie in seinem wirtschaftlichen Fortbestand bedroht ist, jedoch nachweislich kein anderes, bestehendes Hilfsangebot von Bund, Ländern und Kommunen greift. Mit den Härtefallhilfen hat das Land die Möglichkeit, in diesen ausgesprochenen Einzelfällen individuell zu helfen. Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen ist dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden. Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmer*innen der Branchen Handel, Gastgewerbe/Tourismus, Dienstleistungen, Handwerk und der Freien Berufe. Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist der Härtefallhilfen endet am 31. Oktober 2021. Die Antragsplattform findet Ihr hier >> Die komplette Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums findet Ihr hier >> -
19.05.2021
Neue Wege für den unternehmerischen Neustart im Donauraum
Scheitern gehört zum Innovationsprozess dazu. Elon Musk, Jeff Bezos oder Steve Jobs – sie alle sind mit mindestens einem Projekt im Laufe ihrer Karriere gescheitert und haben dennoch Milliardenunternehmen geschaffen. Entscheidend ist, nach Fehl- und Rückschlägen den Neuanfang zu wagen. Das EU-Projekt DanubeChance2.0 möchte gestrauchelte Unternehmer*innen im Donauraum bei der erneuten Firmengründung nach der Insolvenz unterstützen. Ein Ziel ist es, die gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen für den unternehmerischen Zweitstart in den Donaustaaten zu verbessern. In einem breit angelegten Dialog zwischen politischen Akteuren, Forschungsinstituten, Universitäten und von Insolvenz betroffenen Unternehmern werden hierfür neue Konzepte erarbeitet. Ein weiteres Ziel ist es, Zweitgründer für den Neustart bestmöglich vorzubereiten. Dazu bietet das Projekt ein Trainingsprogramm an und begleitet vormals gescheiterte Unternehmer persönlich beim erneuten Gründungsprozess. Ein transnationaler Pool an Expert*innen wird außerdem Beratungen für Zweitgründer, auch über die Laufzeit des Projektes hinaus, anbieten. Alle Maßnahmen sollen zu einer nachhaltig positiven Veränderung des Klimas für Zweitgründer im Donauraum beitragen, um das volkswirtschaftliche Potenzial des Second-Chance Unternehmertums freizusetzen. Zielgruppe des Programms sind: Unternehmer*innen, die einen Neustart wagen möchten Unternehmen in der Krise - KMU und Einzelunternehmen Unternehmen, deren Geschäftsmodell durch die Auswirkungen der Corona Pandemie stark beeinträchtigt wurde DanubeChance2.0 wird von der EU im Rahmen des INTERREG-Donauprogramms mit Fördermitteln in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro gefördert. Koordiniert wird das Projekt von IFKA, Public Benefit Non-Profit Ltd. for the Development of Industry. Insgesamt beteiligen sich 17 Partner an dem Projekt. Beteiligte Länder: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Italien, Kroatien, Republik Moldau, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Ukraine und Ungarn. Eine Anmeldung ist bis zum 28. Mai 2021 möglich. Anmeldeformular zur Teilnahme am Programm >> Mehr Infos findet Ihr auf der Webseite >> -
18.05.2021
Startschuss für fiktiven Unternehmerlohn des Landes
Ab sofort ist die Antragstellung für den fiktiven Unternehmerlohn des Landes möglich. Die Ergänzungsförderung zur Überbrückungshilfe III des Bundes kommt insbesondere den von der Krise schwer getroffenen Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute. Das Land Baden-Württemberg gewährt einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II ist der fiktive Unternehmerlohn nicht mehr nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt. Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden. Die Plattform des Bundes findet Ihr hier >> Die komplette Pressemeldung findet Ihr hier >> -
18.05.2021
Der Deutsche Startup Monitor 2021 ist gestartet!
Der Deutsche Startup Monitor ist der zentrale Pulsmesser des deutschen Startup-Ökosystems und hilft dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. dabei, aktuelle Entwicklungen zu erkennen und die deutsche Startup Landschaft abzubilden. Aus diesem Grund wollen sie mehr über Euch, Eure Startups und Eure Ziele sowie Herausforderungen erfahren. Die Befragung bildet das deutsche Startup–Ökosystem umfassend ab und ist seit 2013 die zentrale Informationsquelle für Medien und Politik. Die DSM–Daten sind außerdem Basis für weitere wichtige Projekte des Verbands–insbesondere zu regionalen Entwicklungen, Diversität und aktuellen Trends. Hier könnt Ihr an der Umfrage teilnehmen >> -
13.05.2021
Weitere Corona Ausnahmen für Künstler*innen
Die Bundesregierung will mit einer weiteren Ausnahmeregelung selbstständigen Kulturschaffenden durch die Corona-Pandemie helfen. Das Kabinett billigte einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören. Die Künstlersozialkasse erhält außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung einen Bundeszuschuss von 84,5 Millionen Euro, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen müssen eine prozentuale Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein. Mehr Infos zur Künstlersozialkasse findet Ihr hier >> -
11.05.2021
Kultureinrichtungen erhalten Unterstützung bei Umsetzung digitaler Projekte
In Baden-Württemberg haben sich 37 Kultureinrichtungen erfolgreich um eine Förderung bei der Realisierung digitaler Projekte durch das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN beworben. Unter Ihnen der Hemingway Lounge e.V. in Karlsruhe. Dieser gehört zu neun Jazzclubs in Baden-Württemberg, die sich zusammengeschlossen haben, um einen digitalen Jazzclub im Netz aufzubauen. Auf der Plattform www.jazz-bw.de sollen ab Herbst 2021 die Jazzveranstaltungen aller Clubs übertragen werden. Das Förderprogramm wird vom Bund aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR und von der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder finanziert. Es zielt auf die digitale Transformation von Kultureinrichtungen und Kulturträgern. 677 Einrichtungen und kulturelle Träger aus ganz Deutschland hatten sich um Projektförderungen in Höhe von insgesamt mehr als 20 Millionen Euro beworben. Aufgrund der hohen Bewerberzahl konnte nicht einmal die Hälfte aller Anträge berücksichtigt werden. Über die Auswahl der nun geförderten bundesweit rund 300 Einrichtungen hat eine Jury entschieden. 37 der ausgewählten Einrichtungen sind in Baden-Württemberg. Für das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN stehen insgesamt elf Millionen Euro zur Verfügung. Zehn Millionen stammen aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR des Bundes, eine Million kommen von der Kulturstiftung der Länder, die im Auftrag der 16 Länder Initiativen und Projekte im Bereich Kunst und Kultur entwickelt, fördert und begleitet. Gefördert werden Einrichtungen aus allen Sparten, unter anderem aus den Bereichen Erinnerungskultur, Theater und Moderner Tanz, Kunstvermittlung, Fotografie, Musik, Museum, Filmfestivals, Jazzclubs, Literaturvermittlung, Popkultur, Soziokultur oder inklusive Kulturprojekte. Bei den digitalen Projekten geht es beispielsweise um die Entwicklung von Augmented oder Virtual Reality-Anwendungen, interaktives Streamen von Veranstaltungen, partizipative Museumsführungen oder die Programmierung von Apps. Mehr Infos findet Ihr hier >> -
10.05.2021
Noch bis zum 15. Mai beim 8. dokKa-Festival einreichen!
Die Deadline für Einreichungen zum 8. dokKa-Festival rückt näher. Bis zum 15. Mai 2021 können noch Dokumentarfilme (ab 30 Minuten Länge), Hördokumentationen und dokumentarische Installationen über dokka.de eingereicht werden. In welchem Rahmen die Arbeiten vom 14. - 19. September 2021 präsentiert werden ist aktuell noch schwer abzuschätzen. Das Team des dokKa e.V. bereitet sich derzeit auf alle möglichen Formen des Festivals vor und kombiniert im September je nach Lage offline und online. Die Stadt Karlsruhe wird auch in diesem Jahr den Hauptpreis des Festivals mit 1.500 Euro stiften. Der Nachwuchspreis ist mit 500 Euro dotiert. Ein weiterer Preis besteht in der Honorierung und Sendung einer Hördoku auf SWR2. Über die Webseite können Arbeiten eingereicht werden. Das Festival präsentiert Dokumentarfilme, Hördokumentationen und Installationen mit Bezug zum Dokumentarischen. Es gibt hierbei keine thematischen Beschränkungen. Was kann eingereicht werden? Die Arbeit darf nicht vor dem 1. Januar 2019 entstanden sein. Dokumentarfilme und Hördokumentationen müssen mindestens 30 Minuten lang sein. Mehr Infos findet Ihr hier >> -
10.05.2021
Neue Telefonnummer K³ Büro
Das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe ist nach erfolgreichem Anbieterwechsel seit dem 3. Mai unter der Telefonnummer +49721 663 248 0 erreichbar. Die E-Mailadressen haben sich nicht verändert. -
06.05.2021
Bewerbungsschluss Förderprogramm Medienkunst: 31.05.21
Noch bis zum 31. Mai 2021 können innovative, kooperative und interdisziplinäre Medienkunst-Projekte auf lokaler Ebene sowie internationale Netzwerk-Aktivitäten eingereicht werden! Das zweite Jahr in Folge fördert die Stadt Karlsruhe sowohl lokale, in Karlsruhe stattfindende öffentliche Medienkunstprojekte als auch Projekte, die der Intensivierung der internationalen Vernetzung, dem Austausch und der Kooperation innerhalb des UNESCO Creative Cities Network (UCCN) im Bereich Medienkunst und Open-Source-Initiativen dienen. Im Rahmen der Förderung sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Mitteln der Medienkunst einen eigenständigen Blick auf relevante kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und die eine Bereicherung im weiten Feld der Medienkunst in Karlsruhe darstellen. Die Projektförderung richtet sich an Karlsruher Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen ab dem 5. Semester - sowie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten) sowie schon realisierte Projekte. Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens eine beteiligte Person oder Institution ihren ersten Wohnsitz oder ihren Sitz in Karlsruhe haben. Mehr Infos findet Ihr hier >>
Seitennummerierung
Kommende Veranstaltungen
-
15.05.2025
The Next Gen of Filmm[AI]king
-
18.05.2025
Songtext-Coaching in der Mini-Runde
-
05.06.2025
GPTs selbst bauen und prompten
-
26.06.2025
KI Mittagspause für Kreativschaffende
-
29.06.2025
Songtexte schreiben - mit und ohne KI
-
03.07.2025
KI im Designprozess
-
17.07.2025
KI im E-Mail-Marketing
-
10.02.2036
sdgfdg